Dec 19, 2024 Eine Nachricht hinterlassen

Die Europäische Union hat die Verpackungsabfälle offiziell verabschiedet (PPWR)

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Die EU hat einen langen Prozess bei der Bewältigung von Problemen mit Verpackungsabfällen und Plastikverschmutzung durchlaufen. Um den Umweltschutz und das Recycling von Ressourcen zu fördern, verabschiedete die Europäische Union die Verpackungs- und Verpackungsabfallrichtlinie (PPWD) bereits 1994. Die Richtlinie zielt darauf ab, die Erzeugung von Verpackungsabfällen zu verringern und Recycling- und Wiederverwendungsraten zu verbessern, aber mehrere Bewertungen haben gezeigt, Dass diese Richtlinie die negativen Auswirkungen der Verpackung auf die Umwelt effektiv eindämmen konnte, insbesondere die übermäßige Verwendung von Plastikverpackungen.

 

Um sich an die sich ständig verändernden Umweltbedürfnisse anzupassen, schlug die Europäische Union im November 2022 einen neuen Entwurf der Verpackungsabfälle vor. Dieser Vorschlag zielt darauf ab, die alte Richtlinie von 1994 zu ersetzen und die Transformation der Verpackungsbranche in Richtung einer kreisförmigen Wirtschaft in Bewegung zu fördern auf nachhaltigere und klimafeutrale Ziele.

 

Treffen der dritten Ebene der Europäischen Kommission

 

Im November 2022 schlug die Europäische Kommission einen neuen Entwurf der Verpackungsabfälle vor, in dem es darum geht, eine effizientere Recycling von Ressourcen und niedrigere Abfallerzeugungsraten zu fördern, indem die vorhandenen regulatorischen Rahmenbedingungen umfassend aktualisiert werden. Dieser Vorschlag umfasst nicht nur die Reduzierung der Verwendung von Einwegverpackungen, sondern klärt auch die Umweltstandards der Verpackungsbranche weiter durch, indem es obligatorische Wiederverwendungziele, Recyclinginhalteanforderungen und Einschränkungen für schädliche Substanzen festgelegt wird.

 

Europäisches Parlament

 

Im November 2023 verabschiedete das Europäische Parlament offiziell die vorgeschlagene Verpackungsabfälle und führte detaillierte Diskussionen und Anpassungen zu ihren spezifischen Inhalten und Zielen durch. Die vom Parlament vorgeschlagene Änderung betont die zunehmenden Recyclingraten der Verpackung, die Einschränkung der Einweg -Plastikverpackung und die Bereitstellung von umweltfreundlicheren Auswahlmöglichkeiten. Trotz unterschiedlicher Meinungen erreichte das Parlament letztendlich einen Konsens und verabschiedete den Vorschlag.

 

Der Rat der Europäischen Union

 

Im Dezember 2023 verabschiedete der Rat der Europäischen Union offiziell den entsprechenden Vorschlag für die Verordnung und nahm Änderungen und Ergänzungen in mehreren Phasen vor. Der Schwerpunkt des Rates auf Verpackungsabfälle liegt auf der Ausgleiche wirtschaftliche und ökologische Ziele, um sicherzustellen, dass die Mitgliedsländer keine übermäßigen wirtschaftlichen Belastungen im Umsetzungsprozess unterliegen. Durch mehrere Konsultationen mit dem Europäischen Parlament wurde diese weithin vereinbarte Verordnung letztendlich erreicht.

 

Im Dezember 2024 verabschiedete der Europäische Rat offiziell Vorschriften für Verpackung und Verpackungsabfälle, was die Umsetzung einer wichtigen Umweltpolitik markiert. Diese neue Regulierung zielt darauf ab, die Erzeugung von Verpackungsabfällen erheblich zu verringern und die Transformation der Verpackungsbranche in Richtung nachhaltiger Entwicklung zu fördern, indem obligatorische Wiederverwendungziele festgelegt, bestimmte Arten von Einwegverpackungen eingeschränkt und die Wirtschaftsunternehmen erforderlich sind, um die Verpackungsnutzung zu verringern. Diese Regulierung deckt den gesamten Lebenszyklus der Verpackung ab und spiegelt die strategischen Ziele der EU in der Kreislaufwirtschaft und der Klimaeutralität wider.

 

Nachhaltige, sichere und recycelbare Verpackungen

 

Die neuen Vorschriften umfassen mehrere spezifische Anforderungen an die Verpackung, um sicherzustellen, dass die Verpackung umweltfreundlicher, recycelbar und nicht schädlich für die menschliche Gesundheit ist:

 

01. 2030 und 2040 Ziele: Jede Verpackung muss einen bestimmten Anteil an recyceltem Inhalt enthalten, insbesondere bis 2040, muss der Anteil des recycelten Inhalts für Einweg -Plastikflaschen 65%erreichen.

 

02. Verpackungsgewicht und Volumen reduzieren: Es ist erforderlich, um den unnötigen Einsatz von Verpackungen zu minimieren und übermäßige Verpackungen zu vermeiden.

 

03. Einschränkung schädlicher Substanzen: Insbesondere bei Verpackungen des Lebensmittelkontakts sind Produkte mit übermäßigen Mengen an Perfluorinierungen und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAs) von der Vermarktung beschränkt.

 

04. Beschriftungs- und Informationsanforderungen: Verpackung ist erforderlich, um die Materialzusammensetzung und das Recycling von Inhalten anzugeben, damit die Verbraucher die korrekte Klassifizierung und fundierte Entscheidungen treffen können.

 

Einschränkungen der Einweg -Plastikverpackung

 

Die neuen Vorschriften haben strengere Beschränkungen für die Einweg -Plastikverpackung implementiert und die folgenden Produktkategorien abdeckt:

 

01. vor verpacktes Obst und Gemüse mit einem Gewicht von weniger als 1,5 Kilogramm;

 

02. Essen und Getränke verkauft und bereit in Hotels, Bars und Restaurants;

 

03. Kleine Portionen Gewürze, Saucen, Creamers und Zuckerpackungen in Hotels, Bars und Restaurants;

 

04. Kleine Einwegkosmetik und Toilettenartikel in der Unterkunftsindustrie (wie Shampoo, Duschgelflaschen usw.);

 

05. Sehr leichte Plastiktüten (z. B. Taschen, die für Massenfutter auf dem Markt verwendet werden).

 

Tore wiederverwenden und Verpflichtungen nachfüllen

 

Die neuen Vorschriften legten auch obligatorische Wiederverwendungziele bis 2030 fest und liefern Leitempfehlungen für das Ziel 2040. Das Wiederverwendungziel variiert je nach Art der Verpackung. Zum Beispiel beträgt das obligatorische Wiederverwendungziel für Transport- und Verkaufsverpackungen 40%, während das Ziel für die Verpackung der Montage 10%beträgt. Nach diesen neuen Vorschriften muss die Lebensmittelbranche den Kunden die Möglichkeit bieten, ihre eigenen Container mitzubringen, damit Kunden KOSTENLOS mit heißen Getränken, kalten Getränken oder vorverpackten Lebensmitteln in ihre eigenen Behälter einpacken können.

 

Nächster Plan

 

Am 16. Dezember 2024 bedeutet die offizielle Annahme des Europäischen Rates, dass diese Verordnung den letzten Schritt des normalen Gesetzgebungsverfahrens abgeschlossen hat. Die Verordnung wird im offiziellen Journal der Europäischen Union veröffentlicht und wird offiziell in Kraft gesetzt, die voraussichtlich innerhalb von 18 Monaten nach dem Datum des Inkrafttretens umgesetzt werden.

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